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Dekret 

Fusion der Pfarreien St. Sebald, Nürnberg-Altenfurt, Heilig-Geist, Nürnberg-Fischbach, und Maria, Mutter vom Guten Rat, Nürnberg-Moorenbrunn

Mit der Neuordnung der pastoralen Räume in meinem Bistum hat sich in den Pfarreien des Pastoralraums Nürnberg Altenfurt-Fischbach-Moorenbrunn (AlFiMo) der Wunsch verstärkt, zu einer einzigen Pfarrei zusammenzuwachsen. Diesem Wunsch, der in einem Brief des zuständigen Pfarrers, H.H. Burkhard Lenz, mit Datum vom 27. Juni 2018 zum Ausdruck gebracht wurde, will ich gerne entsprechen, da mir aufgrund der pastoralen Situation in jenem Stadtgebiet von Nürnberg eine Vereinigung sinnvoll erscheint.

I. Deshalb verfüge ich nach Anhörung des Priesterrats gemäß can. 515, § 2; 120, § 1 und 121, CIC/1983: Der Pfarrei St. Sebald in Nürnberg-Altenfurt werden die Pfarreien Heilig-Geist in Nürnberg-Fischbach und Maria, Mutter vom Guten Rat in Nürnberg-Moorenbrunn mitsamt ihren Gläubigen und Territorien mit Wirkung vom 1. September 2018 inkorporiert.

II. Die dadurch neu entstandene Pfarrei trägt den Namen „St. Johannes der Täufer“.

III. Durch ebendiese Fusion wird die Existenz der Pfarreien Heilig-Geist, Nürnberg-Fischbach, und Maria, Mutter vom Guten Rat, Nürnberg-Moorenbrunn, beendet, was auch heißt, dass deren Rechtspersönlichkeit erlischt. Deshalb werden sich diese beiden Pfarreien dann keinerlei Rechte mehr erfreuen können und werden an keinerlei Pflichten gebunden sein, welche von Rechts wegen naturgemäß juristischen Personen zukommen. Insbesondere werden sie nicht mehr fähig sein, nach Maßgabe des Rechts zeitliche Güter zu erwerben, zu besitzen, zu verwalten oder zu veräußern.

IV. Die Pfarrkirche „St. Sebald“ wird zum 1. September 2018 unbeschadet ihres Weihetitels gemäß can. 1218, CIC/1983 die einzige Pfarrkirche der Pfarrei St. Johannes der Täufer sein. Die Pfarrkirchen „Heilig-Geist“ in Nürnberg-Fischbach und „Maria, Mutter vom Guten Rat“ in Nürnberg-Moorenbrunn werden unbeschadet ihrer Weihetitel zu Filialkirchen der Pfarrei St. Johannes der Täufer werden. Sie behalten aber die Rechte, gemäß can. 934, § 1, 2°, CIC/1983 die heiligste Eucharistie aufzubewahren sowie gemäß can. 857 und 858, § 2, CIC/1983 als Tauf- und gemäß can. 1118, § 1, CIC/1983 als Eheschließungsort zu dienen.

V. Die Kirchenbücher der Pfarreien St. Sebald, Nürnberg-Altenfurt, Heilig-Geist, Nürnberg-Fischbach und Maria, Mutter vom Guten Rat, Nürnberg-Moorenbrunn, die vom Matrikelamt Nürnberg verwaltet werden, werden mit Wirkung vom 1. September 2018 abgeschlossen. Ab diesem Datum werden neue Kirchenbücher der Pfarrei St. Johannes der Täufer angelegt und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vom Matrikelamt Nürnberg geführt. Andere pfarrliche und historische Dokumente verbleiben bis auf Weiteres an den Orten, an denen sie bisher aufbewahrt wurden.

VI. Gemäß can. 1301, CIC/1983 bestimme ich, dass zum 1. September 2018 alle frommen Verfügungen sowie frommen Stiftungen, soweit vorhanden und bisher an die Pfarrkirchen „Heilig-Geist“ und „Maria, Mutter vom Guten Rat“ gebunden, auch künftig bei diesen Filialkirchen verbleiben. Die nach can. 1307, § 2, CIC/1983 zu führenden Bücher über die Verpflichtungen und deren Erfüllung sind in das Pfarramt der Pfarrei St. Johannes der Täufer zu übertragen. Bei der Zweckbestimmung von Gütern und der Erfüllung von Verbindlichkeiten bleiben somit der Wille der Stifter und Spender sowie wohlerworbene Rechte gewahrt.

VII. Was die beweglichen und unbeweglichen Vermögen betrifft, wird nach Anhörung und Zustimmung der entsprechenden Gremien vor Ort gemäß einschlägigem Stiftungsrecht bei der zuständigen staatlichen Anerkennungsbehörde die Zulegung der Stiftungen beantragt.

VIII. Gemäß Art. 1, Abs. 3, GStVS verfüge ich zum 1. September 2018 die Fusion der Pfarrkirchengemeinde Heilig-Geist in Nürnberg-Fischbach und der Pfarrkirchengemeinde Maria, Mutter vom Guten Rat in Nürnberg-Moorenbrunn mit der Pfarrkirchengemeinde St. Sebald in Nürnberg-Altenfurt und deren Umbenennung in Pfarrkirchengemeinde St. Johannes der Täufer in Nürnberg sowie die damit einhergehende Aufhebung der Pfarrkirchengemeinden Heilig-Geist in Nürnberg-Fischbach und der Pfarrkirchengemeinde Maria, Mutter vom Guten Rat in Nürnberg-Moorenbrunn.

IX. Die Siegel der Pfarreien St. Sebald, Heilig-Geist und Maria, Mutter vom Guten Rat sind zum 1. September 2018 dem Diözesanarchiv in Eichstätt zu übergeben. Für die Pfarrei St. Johannes der Täufer ist gemäß can. 535, § 3, CIC/1983 ein neues Siegel anzufertigen.

X. Das Dekret „Gemeinsam Kirche sein“ über die Struktur der Pastoralräume ist dahingehend zu ändern, dass der Pastoralraum Nürnberg Altenfurt-Fischbach-Moorenbrunn (AlFiMo) im Dekanat Nürnberg-Süd nur noch aus der einen Pfarrei St. Johannes der Täufer in Nürnberg besteht.

XI. Dieses Dekret, besonders auch die für die Gläubigen relevanten Teile, ist den Gläubigen der betreffenden Pfarreien in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen.

Gegeben zu Eichstätt, am Fest des heiligen Apostels Jakobus, 25. Juli 2018

Gregor Maria Hanke OSB
Bischof von Eichstätt

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